AGB
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Ing. Wilhelm Friedrich Gesellschaft m. b. H.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
GELTUNGSBEREICH
Unsere Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Vertragsbestandteil für alle Lieferungen und Leistungen. Durch die Auftragserteilung und Annahme unserer Auftragsbestätigung gelten diese vom Besteller als ausdrücklich anerkannt. Abweichende Vereinbarungen erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
ANGEBOT, PREISE
Die Angebote sind freibleibend, Maß- und Gewichtsangaben unverbindlich. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager Stetten oder Sped. Lager Wien, unverpackt, exkl. MwSt. und sind auf Basis der zum Zeitpunkt des Angebotes gültigen Kostensituation errechnet, bei deren Änderung wir uns eine angemessene Angleichung vorbehalten.
ZAHLUNG
Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto Kassa zahlbar, jeweils nach Versand oder Meldung der Lieferbereitschaft. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber und nach besonderer Vereinbarung, alle Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Als Zahlung gelten Wechsel und Schecks erst nach Einlösung. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen steht dem Besteller nur dann zu, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
LIEFERZEIT
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder versandbereit gemeldet wurde, sie verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, oder bei Verzögerung seitens unserer Lieferanten. Schadenersatzansprüche des Bestellers in allen Fällen verspäteter Lieferung, sowie andere aus welchem Titel auch immer erhobene Ansprüche sind ausgeschlossen.
VERSAND, GEFAHRENÜBERGANG
Die Gefahr geht mit der Meldung der Versandbereitschaft, spätestens aber mit der Absendung der Ware vom vereinbarten Lieferort auf den Besteller über. Dies gilt ebenso für Teillieferungen als vereinbart und auch dann, wenn ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Versicherungsschutz gegen Transportrisiken wird nur im Falle besonderer Vereinbarung und auf Kosten des Bestellers von uns abgeschlossen.
EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. bis zur vollen Einlösung der hiefür gegebenen Wechsel, Schecks oder sonstigen Zahlungsmittel bleibt die Ware unser Eigentum und darf weder verpfändet noch sicherungsweise übereignet werden. Der Besteller verpflichtet sich, im Falle der Pfändung, Weiterverarbeitung und sonstiger Inanspruchnahme unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns dies unverzüglich zu melden, auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Im Falle der Geltendmachung des Vorbehalts-Eigentums wird die Ermächtigung erteilt, die bezughabende Ware unbeschadet ihres allfälligen Einbaues in Anlagen zu demontieren und sicherzustellen.
HAFTUNG FÜR MÄNGEL DER LIEFERUNG
Für Mängel der gelieferten Ware, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen und wenn uns die Mängel unverzüglich angezeigt werden. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Bedienung oder Wartung, übermäßige Beanspruchung oder ungeeignete Betriebsmittel entstehen, ferner nicht für Schäden, auf deren Ursachen wir ohne Einfluß sind. Unsere Mängelhaftung bezieht sich ausschließlich auf die Beseitigung des von uns zu vertretenden Mangels und schließt weitere Ansprüche des Bestellers in Bezug auf Folgeschäden, Ausbau- und Wiedereinbaukosten, Entschädigung für Betriebsstillstand
und sonstige Ansprüche aus. Es liegt in unserem Ermessen, schadhafte Teile nachzubessern oder komplett zu tauschen, woraus aber keine Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungsfrist resultiert. Generell haften wir nur im Rahmen der in den Lieferbedingungen unserer Vertragspartner oder Zulieferanten für Mängel der Lieferung festgelegten Bestimmungen. Insoweit genügt zur Erfüllung gegen uns geltend gemachter Ansprüche die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des jeweiligen Produktes zustehen.
GÜLTIGKEIT DER BEDINGUNGEN
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
ANNULLIERUNG UND RÜCKLIEFERUNG
Annullierungen und Rücklieferungen, welche wir nicht zu vertreten haben, werden von uns nur angenommen, wenn sie vorher mit uns vereinbart wurden. Die uns hieraus entstehenden Kosten werden belastet und, sofern kein Einzelnachweis möglich ist, ein Mindestsatz von 15 % berechnet. Gebrauchte Geräte sind von einer Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.
ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 2100 Stetten, für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird der Gerichtsstand 2100 Korneuburg vereinbart.
GARANTIE
Laut Fachverband 12 Monate, oder auftragsbezogen nach besonderer Vereinbarung.
Geschäftsbedingungen Version vom 1. Jänner 2009